Unterstützung bei Belastungen in der Pflege
Gesundheitsförderung in der Pflege ist nicht nur Obst oder Rückengymnastik.
Mit betrieblicher Gesundheitsförderung können Pflegeeinrichtungen und Kliniken dazu beitragen, dass ihre Mitarbeiter leistungsfähig und gesund bleiben.
Für die besonderen Belastungen in der Pflege bietet coachforcare passgenaue Maßnahmen der Gesundheitsförderung in der Pflege an, um psychischen Langzeiterkrankungen rechtzeitig vorzubeugen.
Gesundheitsförderung in der Pflege als Prozess.
Wir verstehen Gesundheitsförderung in der Pflege als Prozess. Unsere Arbeit durchläuft in der Regel vier Phasen. Dabei orientiert sich unsere Arbeit stets am Leitfaden Prävention nach §20b SGB V mit dem Ziel die Ressourcen von Beschäftigten zu stärken. Von der Analyse, über die Planung und Umsetzung bis hin zur Evaluation begleiten wir Sie bei jedem Schritt der Gesundheitsförderung in der Pflege.
Zu Beginn schauen wir, wo Ihre Einrichtung in Sachen psychische Gesundheit steht. Hierzu führen wir zum Beispiel eine psychische Gefährdungsbeurteilung durch. uf Grundlage dieser Analyse werden im nächsten Schritt gemeinsam Ziele und Ablauf des Projektes im Rahmen der Gesundheitsförderung in der Pflege geplant und mögliche finanzielle Förderungen besprochen. Wo besondere Unterstützung gebraucht wird, werden daraufhin gesundheitsfördernde Maßnahmen durchgeführt – als Fortbildung vor Ort, als Webinar oder auch als Online-Lernmodul. Während des gesamten Prozesses der Gesundheitsförderung in der Pflege ist uns die Nähe zur Einrichtung und das Verständnis für die Mitarbeiter ein großes Anliegen. Nur so können nachhaltige Erfolge erlangt werden.
Nach Abschluss der Maßnahmen gleichen wir in der Evaluation im gemeinsamen Austausch und in einer ausführlichen Dokumentation ab, inwiefern die vorab gesetzten Ziele der Gesundheitsförderung in der Pflege erreicht werden konnten.
Wie geht es danach weiter? Gesundheitsförderung in der Pflege sollte als fortlaufender Prozess verstanden werden. Die Ergebnisse der Evaluation sind also wertvoll für die weiteren Schritte.
Möglichkeiten der Unterstützung – Gemeinsam stark für die Pflege:
Gemäß des § 20b SGB V fördern die gesetzlichen Krankenkassen Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung.
Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) von Anfang 2019 bekräftigt noch einmal den Auftrag der Krankenkassen, die betriebliche Gesundheitsförderung in Krankenhäusern, (teil-) stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten zu stärken.
Wir unterstützen Sie im gesamten Prozess und beraten Sie zu Möglichkeiten der Finanzierung Ihrer Förderungsmaßnahmen.